Dauerbrenner

Die Auswirkungen des Mobilfunks auf Mensch, Tier und Natur wird seit Jahren intensiv untersucht und diskutiert. Die Meinungen gehen (noch) weit auseinander.

Risiko für die Gesundheit

Die IG Antenne Feldis wurde aus Besorgnis über die Auswirkungen auf die Gesundheit der überaus starken Sender auf dem Antennenmast auf Cheuas gegründet. Sie verfolgt deshalb genau, was an diesem Mast geschehen soll, und was in Forschungsberichten oder der Presse über Elektrosmog veröffentlicht wird.

Über das Risiko für die Gesundheit durch Elektrosmog sind weltweit unzählige Forschungsberichte vorhanden. Unter Links und Literatur finden Sie Lesestoff dazu in grosser Menge.

Über die Jahre sind die Forscher zur Ansicht gelangt, Elektrosmog ist der Gesundheit abträglich. Das wissen strahlensensible Menschen schon längst. Trotzdem wird immer wieder behauptet, die Befürchtungen der Bevölkerung seien rein psychologischer Natur. Diese Behauptung wird oft aus dem Umstand abgeleitet, dass bisher wenige Langzeitstudien gemacht wurden. Auf Anregung des Bundesamtes für Gesundheit und der an der ETH ansässigen Forschungsstiftung Mobilkommunikation analysierten Forscher den Einfluss von UMTS – Strahlen auf das Wohlbefinden und die kognitiven Fähigkeiten des Menschen an 117 Testpersonen. Die Forscher konnten abgesehen von zwei marginalen Effekten keine signifikanten Auswirkungen auf das Wohlbefinden feststellen. Nur: die Testpersonen wurden jeweils weniger als eine Stunde den NIS (nicht ionisierende Strahlen) ausgesetzt. Der Leiter der Studie, Peter Achermann weist im Schlussbericht aber klar darauf hin, dass aus der vorliegenden Studie keine Schlüsse auf langfristige Auswirkungen gezogen werden können. Trotzdem versandte das FORUM MOBIL, eine Organisation der Mobilfunkbetreiber und -industriellen, ein „Faktenblatt“ an alle Gemeinden, in dem völlige Unbedenklichkeit in Bezug auf Mobilfunk – Antennen sugeriert wird!

Weit aussagekräftigere Erkenntnisse publizierte die renommierte Fachzeitschrift „Occupational and Enviromental Medicine“, 2006 unter dem Titel „Subjective Symptoms, sleeping problems and cognitive performance in subjects living near mobile phone base stations“. Die Forscher stellten signifikante Bezüge zwischen Strahlenbelastung und Wohlbefinden fest, und das bei Strahlenbelastungen von 0,09 V/m und maximal 1.24 V/m. Das sind rund 0,02 % – 20 % der in der Schweiz massgebenden Grenzwerte.

Grosse Erwartungen wurden in das Nationale Forschungsprojekt 57 (NFP57) gesetzt. Erste Resultate wurden auf 2007, der Schlussbericht auf 2010 in Aussicht gestellt. Es wird offenbar auch zum Dauerbrenner. Bisher wurden nur spärlich und selektiv informiert. Es entsteht der Verdacht, der Nationalfond wolle bewusst inhaltliche Kritik an der Arbeit und die Offenlegung brisanter Ergebnisse verhindern oder verzögern. Immerhin bestätigen mehrere bekannt gegebene Ergebnisse , dass es neben den thermischen auch biologische, beziehungsweise athermische Wirkungen der elektromagnetischen Strahlungen gibt. Wir werden unter „Aktuell“ weiter darüber orientieren.

Auch die Mobilfunkbetreiber wissen inzwischen, dass ihre Anlagen nicht harmlos sind, auch wenn sie dies nie zugeben. Die SWISSCOM AG meldete schon 2003 ein Weltpatent (WO/2004/075583) mit der Bezeichnung :“Reduction of Elektrosmog in Wireless Local Networks“ (WLAN) an. Darin ist aus einer Forschungsarbeit am Departement of Human Genetics and Molecular Medicine, Tel-Aviv University zitiert: „Der Einfluss des Elektrosmogs auf den menschlichen Körper ist ein bekanntes Problem. Zum Beispiel wurde bei der Bestrahlung menschlicher Blutzellen mit elektromagnetischen Feldern eine Schädigung der Erbsubstanz klar nachgewiesen, und es gab Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko“. Die Schädigung der Blutzellen ist wohl auch psychologischer Natur...

Immerhin macht die SWISSCOM mit der Entwicklung strahlungsarmer DECT – Telefone und WLAN – Anlagen einen Schritt in der richtigen Richtung.

Antennenstandort

Für Feldis ist vor allem der Standort der Antenne auf Cheuas ein Dauerbrenner. Ihre Sendeleistung ist sehr hoch und sie steht nahe beim Dorf. Es gibt wohl keine andere Siedlung in der Schweiz, die stärker belastet ist. Eigentümerin der Antenne ist die Swisscom Broadcast AG. Sie gab bereits weitere Gesuche um Bewilligung von zusätzlichen Sendern ein, die aber zur Zeit ruhen.

Der Gemeinderat Feldis, unterstützt durch die IG Antenne, gelangte am 23. Okt. 2006 an die Swisscom mit Vorschlägen für fünf alternative Standorte. In ihrer Antwort vom 24. August 2007 beurteilte diese vier Standorte als „Nicht umsetzbar“. Nur die Mutta wäre für die Rundsichtverhältnisse gut, für die Funkversorgung von Feldis aber schlecht. Bau, Betrieb und Unterhalt stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Es ist offensichtlich, dass seitens der Betreiber kein Interesse an einer kostspieligen Verlegung der Antenne besteht.

Die IG Antenne wehrt sich vehement gegen weitere Sender am bestehenden Mast.

Sie schlägt darum einen zweiten Standort auf Bual südlich des Dorfes vor, auf dem alle Sender mit besten Bedingungen in Richtung Domleschg montiert werden sollen. Zwischen der bestehenden und der neuen zweiten Antenne kann die Verbindung mit Richtstrahl sichergestellt werden, was die Menschen im Dorf nicht belastet.

Planung einer neuen Antenne

Der Gemeindevorstand kann auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides bei der Planung neuer Antennenstandorte mitreden, falls dies im Baugesetz der Gemeinde vorgesehen ist. Die Kantone schliessen neuerdings mit den Mobilfunk – Betreibern freiwillige Vereinbarungen ab, die die Mitsprache bei der Planung regeln.

Wir sind dem Gemeindevorstand Tomils zu Dank verpflichtet, dass er die Voraussetzungen zur Mitsprache schaffen wird.

Anlage – Grenzwerte

Die eidgenössische NIS-Verordnung setzt Grenzwerte fest, die einzuhalten sind. Die Anlagegrenzwerte für Orte mit empfindlicher Nutzung (Wohn- und Schulräume, Patientenzimmer in Spitäler und Heimen, Arbeitsplätze, Kinderspielplätze und unüberbaute Flächen, die für solche Nutzung zugelassen sind), betragen 4 – 6 V/m bei voller Sendeleistung.

Sie sind viel zu hoch. Laut dem massgebenden Standortblatt werden bei der Antenne Feldis die Grenzwerte durch Rundfunkantennen zu 22 % – 40 %, für Mobilfunkantennen zu 30 % – 58 % ausgereizt.

Die Mobilfunk – Betreiber können also noch zahlreiche Antennen montieren, wenn nur die Grenzwerte massgebend sind.

Eine sehr deutliche Reduktion der Grenzwerte ist dringend. Bisher blieben alle Vorstösse im Parlament vergeblich. Die Moilfunk-Lobby ist mächtig!

Vorbeugender Gesundheitsschutz

Die Gerichte wiesen mit dem Hinweis auf die eingehaltenen Grenzwerte bisher in aller Regel Einsprachen gegen die Anlage von Antennen trotz offenkundigen Gesundheitsschäden durch die Strahlung ab. Artikel 1, lit. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz findet keine Beachtung. Er lautet: „Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, frühzeitig zu begrenzen.“

Einem Gutachten entnehmen wir: „ Der Grund liegt insbesondere darin, dass in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit existiert. Das bedeutet, dass Bundesgesetz und die sich darauf abstützenden, auf korrekter Gesetzdelegation beruhenden Verordnungen nicht auf ihre Übereinstimmung mit der Bundesverfassung überprüft werden können. Die Gerichte dürfen mit anderen Worten zwar prüfen, ob ein Bundesgesetz oder eine Bundesverordnung die Verfassung verletzt, sie müssen das Bundesgesetz oder die –verordnung aber in jedem Fall anwenden.“ (Prof. Giger & Dr. Simmen, Zürich; Nov. 2005)

Anders z.B. in Deutschland! Ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23.11.2010 wird durch die Orientierungssätze eingeleitet: „Mobilfunkanlagen können aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sowie der Gestaltung des Ortsbildes planerisch aus allen Wohngebieten ausgeschlossen werden. Die Gefährdung durch die von Mobilfunkstationen herrührende Strahlenbelastung ist nicht dem Bereich der irrelevanten Immissionsbefürchtung, sondern dem vorsorgerelevanten Risikoniveau zuzuordnen.“

Schutz vor den nicht ionisierenden Strahlen (NIS)

In Häusern kann man sich mindestens teilweise schützen. In Feldis montierte eine betroffene Familie Vorhänge, die ein feines Metallnetz enthalten. Gesundheitliche Beschwerden sind weitgehend verschwunden. Aber die Kosten bezahlten die Betroffenen, nicht der Verursacher...

In Hemberg (SG) demonstrierte Dr. Ibrahim Karim sein schwer zu verstehendes Verfahren der Harmonisierung mit BioGeometrie. Von den einen als reine Scharlatanerie abgetan brachte es den Hemberger offenbar Erleichterung.

www.biogeometry.com